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AGB´s

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschaftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige technische Änderungen behalten wir uns vor. Eine Kontrolle des festen Schraubverbindungen in regeligen Abständen zum Beispiel bei jedem Reinigungsprozess muss erfolgen.

 

2. Vertragsabschluß

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 1 Woche gebunden. Der Käufer ist an seinen Auftrag 2 Wochen gebunden. Auftrage bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Bindung des Käufers erlischt, wenn der Verkäufer den Auftrag nicht binnen 4 Wochen schriftlich bestatigt oder die bestellte Ware liefert. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Verkäufer fakturiert ausschließlich in €. Preise verstehen sich ab Auslieferungsort, jedoch ohne Verpackung und Fracht.
Preise

 

4. Lieferung

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausgeschlossen, Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkaufer beginnt.

 

5. Versand- und Gefahrübergang

Die Gefahr – auch bei frachtfreier Lieferung – geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsraume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung vereinbart.

 

6. Zahlung

Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, wird jede Rechnung sofort nach Zugang beim Käufer fällig und ist ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Wechsel oder Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei überschreitungen von Zahlungszielen oder bei Verzug können Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskraftig festgestellt

 

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich samtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkaufer die folgenden Sicherheiten gewahrt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkaufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschaftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlieBlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im genen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in Her Pandung der Vorbehaltsware durch den Verkauferlegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

 

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist betragt für alle Magnetoclean Produkte 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkaufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewahrleistung. Im Falle des Verkaufs gebrauchter Gegenstande sind Gewahrleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Käufer muß dem Verkäufer Mangel unverzüglich, spatestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mangel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zahlungsbelege sind bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unbedingt vorzulegen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewahrleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkaufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, wahrend Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsatzen des Verkäufers zu bezahlen sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkaufer stehen nur dem unmittelbaren Kaufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absatze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus.

 

9. Produkthaftung

Für Fehler an den Liefergegenstanden haftet der Verkäufer ausschließlich gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen. Trotz sorgfältiger Verarbeitung und ständiger Qualitätskontrollen ist eine Regelmäßige Überprüfung der Magnetringe unbedingt notwendig!

 

10. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie Schadensersatzanspruche für Datenverluste und Nutzungsausfallentschädigung sind sowohl bei dem Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsatzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

11. Rücksendungen

Mit Rückgaberecht gelieferte Ware wird nur innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist zurückgenommen. Rücksendungen sind auf Kosten und Gefahr des Rücksendenden durchzuführen. Nicht oder nicht ausreichend frankierte Rucksendungen oder solche bei denen die Rücksendekosten nicht vom Rücksendenden bezahlt und vom Rücksendeempfänger angefordert werden, werden von dieser nicht angenommen

 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kaufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermogen ist. Ausschlicher Gerichtsstand for alle sich aus dem Vertragsverhaltnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Schwierigkeiten ist Delmenhorst. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschaftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 10.05.2007

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